Ergotherapie ist ein ärztlich verordnetes Heilmittel, das Ihr Arzt bei medizinischer Notwendigkeit verordnet.
Die Zuzahlung wird nach §32SGB V 3 im Auftrag der zuständigen Krankenkasse erhoben, falls Sie nicht befreit sind, bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wenn Sie Privatversichert sind können Sie gerne vor Beginn der Therapie dem Gebührensatz erfragen.
Auch als Selbstzahler können Sie eine medizinisch Notwendige Leistung erhalten (Grünes Rezept).